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Stützpfeiler Nr. 3: Mieteinnahmen Damit beim Kauf einer Ferienimmobilie der Anteil an eigenen Mitteln je nach Investitionshöhe und nach Ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten gestaltet werden kann, sind solide Mieteinkünfte Ihrer Ferienwohnung bzw. Ihres Ferienhauses notwendig. Diese sind nur mit einem starken Partner für die Vermietung zu erzielen. Wer genau dieses Kriterium erfüllt ist die H&P Touristik GmbH. Die H&P Touristik GmbH zur Vermietung und Verwaltung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Ferienanlagen und Feriendörfern, besteht seit über 25 Jahren und hat allein im letzten Jahr ca. 25.000 Buchungen (2018) bearbeitet und somit ca. 75.000 Menschen die schönste Zeit des Jahres ermöglicht - Tendenz steigend! Ihr Geschäftsbereich ist vor allem die Nordsee, Ostsee, der Harz, der Schwarzwald, die Schwäbische Alb und der Bayerische Wald - also die schönsten Ferienregionen in Deutschland. Ein Grund für die sehr guten Mietergebnisse der H&P Touristik ist zum einen die große Zahl an Stammgästen (viele verreisen sogar mehrfach im Jahr mit H&P Touristik), zum anderen die derzeitige Gesamtsituation: Immer mehr Deutsche machen wieder Urlaub im eigenen Land - nicht nur aus Kostengründen. Ein weiterer Grund ist die Zusammenarbeit mit großen Reiseveranstaltern wie z.B. TUI, FTI, ITS oder das Erholungswerk der Post/Telekom. Dies alles ist ein Garant dafür, dass die von der H&P Touristik vermieteten Ferienwohnungen und Ferienhäuser dem Investor auch in wirtschaftlich schlechteren Zeiten größte Sicherheit und Ertrag bringt. Bei den von H&P Touristik prognostizierten Mietergebnissen werden die angegebenen Belegungstage nach den vorhandenen Erfahrungswerten je nach Ferienregion eingeschätzt. Aus den Mieterträgen sind die Finanzierungs- und Unterhaltskosten einer Ferienimmobilie nahezu gedeckt. In der "mietfreien" Zeit steht Ihnen Ihre Ferienimmobilie z.B. für eine Vermietung im Familien- und Freundeskreis zur Verfügung. Aber noch wichtiger: Da die Gäste ihren Urlaub vor Reiseantritt zahlen, gibt es keine Mietausfälle! Ferner, aufgrund der gebuchten Reisedauer reisen die Gäste "freiwillig" ab - "Räumungsklagen" oder "Mietnomadentum", wie im konventionellen Vermietungsbereich häufiger leider vorkommend, gibt es bei Ferienimmobilien nicht!
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